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wiki:urkundliche_erwaehnung_vom_7._juni_838

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  • 7 Juni 838 - Kaiser Ludwig der Fromme schenkt dem im Herzogtum Sachsen gegründeten Marienkloster Herivurth, dem die Äbtissin Tetta vorsteht, drei Kirchen: zu Reni im Gau Bursibant, zu Wateringas und zu Stocheim, beide im Gau Scopingus, mit den dazu gehörigen Zehnten, Gütern und Eigenhörigen.
  • 7 Juni 838 - Kaiser Ludwig der Fromme schenkt dem Kloster Herford die Kirchen zu Rheine, Wettringen und Stockheim (Schöppingen)

Übersetzung :

„Im Namen unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi Ludwig, durch Fügung der göttlichen Gnade erhabener Kaiser. Wenn wir aus Liebe zu dem durch dessen Hilfe wir über die übrigen Sterblichen erhoben wurden, die dem Gottesdienst geweihten Orte durch passende Wohltaten unserer Freigebigkeit zur reicheren Begehung des Gottesdienstes emporheben, so glauben wir, daß uns dies vom Herrn treulich wird verglten werden. Deshalb wollen wir allen Gläubigen der hl. Kirche Gottes und den Unsrigen, sowohl den jetzt als künftig lebenden, kundtun, daß es uns gefallen hat, einem Kloster mit Namen Herivurth‚ das bekanntlich im Herzogtum Sachsen zu Ehren der hl. Gottesmutter und immerwährenden Jungfrau Maria gestifter ist und gegenwärtig von der erhrwürdigen Äbtissin Tetta geleitet wird, gewisse uns gehörige Güter und Eigenhörige, die im erwähnten Herzogtum Sachsen liegen, zur Vermehrung unserer Verdienste zu vermachen‚ damit daraus in reicherem Maße den daselbst im Laufe der Zeiten lebenden Dienerinnen Christi der nötige Unterhalt gewährt und für die Bedürfnisse des Klosters gesorgt werde. Und zwar im Gau, der Bursibant heißt, auf einem Gute mit Namen Reni, die daselbst erbaute Kirche mit ihren Zehnten und allen Gürern und Eigenhörigen, die nach Recht und Gesetz dazu gehören, und im Gau, der Scopingus heißt, auf einem Gute mit Namen Wateringas die daselbst gegründete Kirche mit ihren Zehnten und allen Gütern und Eigenhörigen, die nach Recht und Gesetz dazu gehören, und in demselben Gau, der Scopingus heißt, auf einem Gute mit Namen Stochheim die daselbst errichtete Kirche mit ihren Zehnten und allen Gütern und Eigenhörigen, die nach Recht und Gesetz , die nach Recht und Gesetz dazu gehören. Damit aber diese Schenkung unserer Majestät in künfrtigen Zeiten unverletzt verbleibe, haben wir diese Niederschrift unseres Willens für das genannte Kloster ausfertigen lassen, durch die wir bestimmen und befehlen, daß die genannten Kirchen mir ihren Zehnten und allen Gütern und Eigenhörigen, die nach Recht und Gesetz dazu gehören, in dauerndem Besitze des Klosters Herivurth stehen sollen und keiner von unseren Nachfolgern oder Getreuen sich jemals herausnehmen soll, diese Kirchen ihm zu entreißen oder etwas daran zu verringern oder sie der Gewalt des Klosters zu entziehen, sondern daß es den Vorsteherinnen und Bediensteten des oftgenannten Klosters freistehen soll, diese Kirchen und zugehörigen Güter und Eigenhörigen nach der Kirchenordnung zu verwalten und zu regieren. Und damit dieser unser Wille fester gehalten werde, haben wir ihn eigenhändig bekräftigt und durch Aufdrückung unseres Siegels besiegeln lassen.

Gegeben am 7. Juni in dem durch Christi Gnade erreichten 25. Jahre der Regierung des erhabenen Herrn Ludwig des Frommen, Verhandelt zu Nymwegen in der Kgl. Pfalz. In Gottes Namen. Amen.

(Übersetzung nach Führer in „Geschichte der Stadt Rheine“, Rheine 1927.)

  • Abschriften und Übersetzungen (9.Jh.,11.Jh.,12.Jh.und 19.Jh.)

wiki/urkundliche_erwaehnung_vom_7._juni_838.txt · Zuletzt geändert: von michael

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